Überbrückungshilfe III plus
Die Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen dauern in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.
Die wichtigsten Punkte der Überbrückungshilfe III
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent nachweisen können. Unternehmen, die direkt von den Schließungen durch die Corona-Pandemie betroffen sind, können unabhängig von ihrem Umsatz Hilfen beantragen, es gibt keine Umsatzgrenze.
Erhöhung des Fördervolumens und der Abschlagshöhe
Die Überbrückungshilfe III kann auch für die Monate November und Dezember 2020 beantragt werden. Monatlich stehen einem Unternehmen bis zu 1,5 Mio. Euro an Überbrückungshilfe zur Verfügung, Abschlagszahlungen können bis zu einer Höhe von 800.000 Euro ausgezahlt werden. Die Obergrenze der gesamten Zahlung liegt bei maximal 12 Mio. Euro. Die Fixkostenerstattung liegt nun abhängig vom Umsatzrückgang bei bis zu 100 Prozent. Für Unternehmen, die besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, steht ein zusätzlicher Eigenkapitalzuschuss zur Verfügung.
Gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen
Im Einzelhandel können Abschreibungen auf Saisonware zu 100 Prozent als Fixkosten angesetzt werden. Für die Reisebranche erfolgt eine umfassende Berücksichtigung von Kosten und Umsatz-ausfällen durch Absagen und Stornierungen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen in Deutschland mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro, bislang waren es bis zu 500 Millionen Euro.
Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, daher sind Unternehmen, die November- bzw. Dezemberhilfe erhalten haben, für diese beiden Monate nicht antragsberechtigt. Die Antragsstellung ist seit dem 10. Februar 2021 möglich.
Infos und Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Das Bundesministerium für Wirtschaft hat dazu auch eine Service-Hotline (Servicezeiten Mo-Fr 8:00 bis 18:00 Uhr) eingerichtet: 030-52685087